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14.05.2015, 22:00 Uhr | Johanna Arenhoevel, Mitglied des katholischen Arbeitskreises der CDU Thüringen und Gleichstellungsbeauftragte des Freistaats Thüringen
Zwangsprostitution Eine Kampfansage gegen Barbarei und Sklaverei im 21. Jahrhundert
Für uns in Deutschland ist diese Situation mehrfach skandalös und beschämend. Trotz der Werte des Grundgesetzes, die die Menschenwürde und das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit für alle Menschen garantieren, ist es möglich, dass Deutschland mit einem Gesetz der damaligen rot-grünen Bundesregierung seit 2002 eines der liberalsten Prostitutionsgesetze der Welt hat. Nirgendwo sonst kann ein Gewerbe so problemlos und ohne jede staatliche Auflage errichtet werden, als im Rotlichtmilieu. Regelmäßige Polizeikontrolle? Fehlanzeige, nur bei „Anlässen“ wie Schlägereien oder ähnlichen Vorkommnissen hat die Polizei das Recht zum Eingreifen. Meist trifft es ganz junge Frauen, die größte Gruppe der Betroffenen ist zwischen 16 und 21 Jahre alt, die durch Mittelsmänner unter falschen Versprechungen nach Deutschland gelockt werden und zu spät bemerken, in welche Kreise sie geraten sind.
In Thüringen gibt es laut Innenministerium immerhin 184 angemeldete Etablissements dieser Branche, wobei die Zahl der bekannt gewordenen Opfer von Zwangsprostitution relativ geringfügig ist. Jedes einzelne Schicksal ist jedoch furchtbar und die Vermutung einer wesentlich höheren Dunkelziffer liegt nahe. Frauenhäuser und Frauenberatungsstellen weisen diese Opfer nicht ab. Dennoch sind hier fachlich besondere Kenntnisse notwendig und damit ist es auch nicht getan. Nur wenn alle Institutionen, also Polizei, Staatsanwaltschaften, Gerichte, Gleichstellungsbeauftragte, Opferschutzorganisationen wie der Weiße Ring und die Frauenprojekte gut zusammenarbeiten, kann ein effektiver Schutz der betroffenen Frauen erreicht werden. Hinzuweisen ist auch auf das Engagement der christlichen Kirchen in dieser Frage. So hat im Mai 2013 die Deutsche Katholische Bischofskonferenz hierzu eine Selbstverpflichtung beschlossen. In Thüringen haben die Schwestern vom Guten Hirten über viele Jahre hinweg als anerkannte Fachberatungsstelle diesen Frauen in Not geholfen, wofür ihnen sehr zu danken ist. Denn Zwangsprostitution widerspricht den Werten unserer Verfassung, aber auch einer Politik nach dem christlichen Menschenbild diametral und stellt einen Verstoß gegen jede Gleichstellungspolitik dar. Ich arbeite deshalb mit Hochdruck daran, damit auch in Thüringen mit den vorhandenen Netzwerkstrukturen wieder ein eigenständiges Beratungsangebot etabliert werden kann. Aber auch das bundesweit geschaltete Hilfetelefon, das unter der Rufnummer 08000/116016 oder www.hilfetelefon.de erreichbar ist, bietet Hilfe und Beratung – im Zweifel auch anonym – an. Professionelle Beraterinnen sind rund um die Uhr und in mehreren Sprachen für die Frauen da. Der Koalitionsvertrag von CDU und SPD sieht die Überarbeitung des Prostitutionsgesetzes vor. Genehmigungspflichten zum Betreiben von Prostitution, Verbot von Flatrate-Bordellen, Polizeikontrollen auch ohne Anlass, die Bestrafung von Sexkäufern beim Ausnutzen von Zwangsprostituierten und ein intensiver Kinder- und Jugendschutz sind beispielhafte Eckpunkte für ein solches Gesetz, das nun endlich kommen muss. Meine Forderung lautet: keine Prostitution unter 21 Jahren und eine Debatte darüber, ob Deutschland nicht dem Beispiel Frankreichs und Schwedens folgen sollte, denn in diesen Staaten ist wie auch in den USA – Prostitution verboten und dort deutlich rückläufig. Prostitution ist kein Beruf wie jeder andere, sie resultiert zu ca. 90 % aus sozialer Not. Wir sollten deshalb in der Lage sein, diese Not zu beseitigen und Alternativen anzubieten! Ältere Artikel finden Sie im Archiv. |